Das Jugendamt übernimmt die Betreuungskosten ab dem 1. Lebensjahr Ihres Kindes. Eltern müssen lediglich einen einkommensabhängigen Beitrag an die Stadt Mülheim bezahlen. Bei Berufstätigkeit
beider Elternteile übernimmt die Stadt Mülheim das Betreuungsgeld auch vor dem ersten Lebensjahr Ihres Kindes. Auch hier ist dann ein einkommensabhängiger Beitrag an die Stadt zu bezahlen. Nähere
Informationen erhalten Sie über das Jugendamt ihrer Stadt.